Ein Vorvertrag für eine Eigentumswohnung ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, sich zum Abschluss eines späteren Hauptkaufvertrags zu verpflichten. In Deutschland ist dieser jedoch nur dann rechtlich wirksam, wenn er wurde (§ 311b Abs. 1 BGB). Ein einfacher schriftlicher "Download-Vorvertrag" ohne Notar dient lediglich als unverbindliche Absichtserklärung (Reservierungsvereinbarung) und bietet keine rechtliche Sicherheit für den Eigentumsübertrag. Sinn und Zweck eines Vorvertrags
Genaue Bezeichnung der Wohnung laut Grundbuch (Flurnummer, Miteigentumsanteile).
Die Wohnung ist noch bewohnt oder muss erst fertiggestellt werden. Wichtige Inhalte für den Vorvertrag
Festgelegte Summe und Fristen.